Beschlussantrag

Der Magistrat wird beauftragt, für Heusenstamm eine Flächenstrategie zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in der die unterschiedlichen Bedarfe – neben Natur und Landwirtschaft – insbesondere von Wohnen und Gewerbe beschrieben werden und die eine Korrelation untereinander für zu beplanende Flächen, primär für solche, bei denen Entscheidungen bevorstehen, vorsieht.

Begründung

„Die Landes- und kommunale Planung muss dafür Sorge tragen, dass ausreichend adäquate

Flächen für die gewerbliche Wirtschaft zur Verfügung stehen und Nutzungskonflikte vermieden werden. Unternehmen müssen in ihrem Bestand gesichert und auch mit Erweiterungsabsichten möglichst in der Kommune gehalten werden. Neue Unternehmen sollten ein attraktives Standortangebot vorfinden.“ So schreibt die IHK Offenbach in ihrem Positionspapier „Wirtschaft braucht Fläche – STRATEGISCHE FLÄCHENENTWICKLUNG FÜR EINEN STARKEN STANDORT“.

In einer Befragung der IHK Offenbach im Jahr 2018 haben 38% der in Heusenstamm befragten Unternehmen angegeben, in den nächsten drei Jahren eine Erweiterung/Veränderung zu planen, für die zusätzliche Flächen benötigt werden.

Auf die Anfrage der FDP-Fraktion vom 31.08.2020 teilte der Magistrat mit, dass Möglichkeiten zur Ansiedlung neuer oder für eine Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe sehr begrenzt sind. Hinzu komme eine Knappheit von unbebauten oder entwicklungsfähigen Grundstücksflächen.

Diese Umstände sind bei der Fortschreibung des regionalen Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen. Eine Anfrage der FDP, wie sich der Magistrat gegenüber dem Regionalverband Frankfurt Rhein Main diesbezüglich bislang positioniert hat, blieb unbeantwortet. Der Bürgermeister teilte lediglich mit, die Stadtverordnetenversammlung könne nach Vorlage des Entwurfs für die Fortschreibung dazu Stellung nehmen.

Insbesondere die zukünftige Nutzung der Flächen des ehemaligen Brückenbauhofes und Fernmeldezeugamtes muss auf der Grundlage einer strategischen Flächenentwicklung für Heusenstamm erfolgen.

In den Potentialanalysen für beide Flächen wird eine Aufteilung der Nutzung von 40% Gewerbe und 60% Wohnen vorgeschlagen. 198 Wohneinheiten wurden auf dem Gelände um den ehemaligen Brückenbauhof vorgesehen und 172 auf dem Gelände um das ehemalige Fernmeldezeugamt. Die Planungen der jetzigen Eigentümer gehen demgegenüber offenbar von rd. 1.000 Wohneinheiten für beide Flächen aus. Für Gewerbe bleibt kein oder ein kaum nennenswerter Anteil.

Vor diesem Hintergrund wird die Erarbeitung einer Flächenstrategie für Heusenstamm beantragt.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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