Beschlussantrag

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, den von der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2020 gefassten Beschluss mit dem folgenden Wortlaut

„Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2017 die Planung zur Erweiterung und Ertüchtigung des Feuerwehrhauses aufzunehmen. Dabei sollen seitdem eingetretene Umstände (insbesondere Wegfall des Bauinteresses der angrenzenden Arztpraxis sowie die Belange der Denkmalpflege bezüglich der ehemaligen Feuerwache) in eine aktualisierte Planung einbezogen und zusätzlich eine Variante geprüft werden, bei der das vorhandene Feuerwehrhausam gleichen Standort {ganz oder teilweise) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt oder ergänzt wird.“

umzusetzen.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass sich der weitere Inhalt des Beschlusses vom 24.06.2020

„Will der Magistrat einen Neubau an einem anderen Standort als dem jetzigen verfolgen, soll der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage, insbesondere mit

  • Vorplanungen/Planungen,
  • Begründung aus (feuerwehr-)technischer Sicht. Dabei ist auch die Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen beizufügen, dass die gesetzliche Hilfstrist gem. § 3 Abs. 2 Hess. Brand- und KatastrophenschutzG eingehalten wird.
  • Begründung aus wirtschaftlicher Sicht sowie
  • mit einem Zeitplan für eine mögliche Umsetzung und deren Voraussetzungen bis zur nächsten Gremien-/Sitzungsrunde im September

zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“

durch Zeitablauf erledigt hat und sich der Magistrat auf keinen abweichenden Beschluss und keine Abrede stützen kann, die Umsetzung weiterhin zu unterlassen.

Begründung

Nach dem Beschluss vom 24.06.2020 hat der Magistrat eine Machbarkeitsstudie vorgelegt, nach der eine Sanierung und Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrhauses möglich ist. Eine Vorlage für einen alternativen Standort gibt es demgegenüber nicht. Nach der Gemeindeordnung ist der Magistrat zur Umsetzung des Beschlusses des Stadtparlaments verpflichtet.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

#

Kommentare deaktiviert