Uwe Klein, FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2017

Uwe Klein, Orts- und Fraktionsvorsitzender der FDP-Heusenstamm

Uwe Klein, Orts- und Fraktionsvorsitzender der FDP-Heusenstamm

Zu TOP 4: Widerspruch gegen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2017

Erneute Beschlussfassung zur Vorlage „Neubau eines Jugendzentrums für die Stadt Heusenstamm“

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste!

Mit den Ergebnissen unserer letzten Sitzung war ich bzw. bin ich wenig glücklich. Mit einer Zufallsmehrheit hat die Kooperation die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge durchgedrückt. Beim JUZ kam es dagegen zu keinem Beschluss über die weitere Vorgehensweise. Ich hätte es mir besser umgekehrt gewünscht.

Mit dem Beschluss über die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge wurde eine nicht gesetzeskonforme Satzung mit Wirkung ab dem 01.01.2019 beschlossen. Das Verhältnis zur bestehenden Satzung ist ungeklärt. Passiert nichts, stehen sie nebeneinander. Viele Fragen sind offen geblieben, Warnungen wurden ausgeschlagen. Es sind Folgebeschlüsse erforderlich, für die eine Mehrheit keinesfalls sicher sein dürfte. Was für eine Situation.

Sie Herr Bürgermeister haben Widerspruch gegen die Ablehnung der Beschlüsse betreffend das JUZ eingelegt. Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen sahen Sie dazu offenbar keine Veranlassung.

§ 63 HGO (Widerspruch und Beanstandung) bestimmt:

(1) 1Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. 2Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet.

§ 63 HGO berechtigt und verpflichtet damit den Bürgermeister, ersatzweise den Magistrat, Beschlüsse der Gemeindevertretung vor der Ausführung in jedem Fall auf ihre Rechtmäßigkeit – und in Grenzen auf ihre Zweckmäßigkeit- hin zu überprüfen.

Nach Ihren eigenen Maßstäben hätten Sie zumindest auch gegen den Beschluss zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge Widerspruch einlegen müssen. Er entspricht nicht dem Willen der Mehrheit des Parlaments, die Satzung ist nicht gesetzeskonform, die Interessen er Stadt sind gefährdet, weil für erforderliche Folgebeschlüsse keine sichere Mehrheit gegeben ist.

Ich sage dies, weil ich deutlich machen will, dass ihr Widerspruch mE politisch motiviert ist. Dazu ist das Instrument aber nicht geschaffen. Weiter will ich mich zur Frage der Zulässigkeit an dieser Stelle nicht äußern.

Herr Bürgermeister, sie haben Widerspruch gegen ablehnende Beschlüsse eingelegt

  • zu dem ursprünglichen Antrag des Magistrats, ein neues Jugendhaus zu bauen
  • zu dem Änderungsantrag des Bürgermeisters, in dem von der Absicht des Parlaments für einen Neubau gesprochen wird und die Prüfung beantragt wird sowie
  • zu dem weiteren Änderungsantrag der CDU, in der keine Absicht für einen Neubau erklärt wird, sondern der Auftrag für eine neutrale Prüfung erteilt wird. Unsere Änderungswünsche – damit wir den Antrag der CDU mittragen können- hat die CDU in ihrem Änderungsantrag noch übernommen.

Der ursprüngliche Antrag sieht vor, für 1,8 Millionen neues Jugendhaus neben dem Schwimmbad zu errichten. Die Vorlage war sehr dünn und offensichtlich glaubte man, keine große Überzeugungsarbeit leisten zu müssen. Vielmehr verließ man sich einmal mehr auf die Mehrheit der Kooperationspartner von einer Stimme.

Aufgrund heftiger Kritik in den Ausschüssen haben Sie dann eine Nachbesserung des Antrags im Haupt und Finanzausschuss zugesagt. Wie ist die derzeitige Nutzung des JUZ, wie sieht das Konzept bei einem Neubau aus usw. Auch haben wir deutlich gemacht, unmöglich 2 Millionen € in die Hand nehmen zu wollen, nur weil der Bürgermeister den Neubau in seinem Wahlprogramm stehen hat. Wir kannten nicht einmal den Haushalt für das kommende Jahr.

Statt der angekündigten Nachbesserung kam ihr Änderungsantrag. Nunmehr ein Prüfungsantrag, der jedoch eine Absicht des Parlaments, neu zu bauen, vorweggenommen hat.

CDU und FDP hätten es dabei belassen können, beide Anträge abzulehnen. Stattdessen wurde Ihnen mit dem Änderungsantrag der CDU einschließlich der Änderungen der FDP die Hand gereicht: Wir – wie die weiteren Oppositionsparteien – haben für diesen Änderungsantrag der CDU gestimmt. In einer neutralen Prüfung ohne Festlegung in eine Richtung sollen die Alternativen „Neubau eines Jugendzentrums“ oder „Modernisierungsarbeiten und bauliche Erweiterung des Bestandsgebäudes“ geprüft und Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden.

Die Kooperationsfraktionen haben sich schlicht verzockt, als sie diesen Antrag von CDU u. FDP abgelehnt haben. Sie haben die ausgestreckte Hand zurückgewiesen. Anschließend mussten sie ansehen, dass auch der Änderungsantrag des Bürgermeisters und der Ursprungsantrag des Magistrats keine Mehrheit findet, weil man schon nicht alle eigenen Leute überzeugt hatte. Eine erneute Demonstration ihrer Macht war gescheitert und die Kooperation hat ihre Mehrheit verloren. Soviel zur Historie.

Wie liest sich das nun Ihren Widerspruch?

Sie schreiben darin: „Durch das aus parteipolitischen Kalkül heraus erfolgte Abstimmungsverhalten der Stadtverordneten wurden die vorliegend streitgegenständlichen Anträge abgelehnt, welche eine Weigerungshaltung zum Ausdruck bringen die als Rechtsverletzung angesehen werden kann und nicht dem Wohl der Gemeinde entspricht. Es wurden lediglich politische Machtspielchen praktiziert, anstatt über einen der drei hinreichend bestimmten Anträge zu entscheiden…“

Entschieden wurde über alle drei Anträge, nur nicht in Ihrem Sinne. Ansonsten könnte ich mich Ihrer Feststellung anschließen, wenn sie denn gegen die Kooperationsfraktionen gerichtet wäre.

Das ist sie aber offenbar nicht der Fall. Denn an anderer Stelle schreiben sie, die Ablehnung der Anträge sei das Ergebnis machtpolitischer Verwerfungen zwischen den jeweiligen Fraktionen und einem Konfrontationskurs der CDU und FDP-Fraktion gegen den Bürgermeister.

Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass das ihrem subjektiven Empfinden entspricht. Ich hoffe aber deutlich gemacht zu haben, dass das Einbringen des Änderungsantrages, dem dann die Oppositionsparteien zustimmen konnten, gerade belegt, dass kein Konfrontationskurs eingeschlagen worden ist. Vielmehr wurde versucht, einen Weg zu finden, den alle gemeinsam mitgehen können. Die Kooperationsfraktionen sind darauf aber nicht eingegangen.

Ihr Vorwurf trifft uns nicht, aus unserer Sicht fällt er auf seinen Urheber zurück.

Sie schreiben weiter, die Ablehnung der vorliegenden, streitgegenständlichen Anträge sei verantwortungslos. Wir halten es demgegenüber für verantwortungslos, unausgereifte Vorlagen einzubringen und schlicht auf die inzwischen verlorene Mehrheit zu vertrauen. Viele Ihrer Ausführungen im Widerspruch hätten in die Vorlage gehört. Dass dies nicht erfolgt ist, können Sie nicht uns bzw. den Oppositionsparteien anlasten.

Wenn die CDU heute nicht mehr bereit ist, nochmals für ihren eigenen Änderungsantrag zu stimmen, nachdem er von den Kooperationsfraktionen zurückgewiesen worden ist, kann ich dies durchaus verstehen. Es ist nicht schön, wenn die ausgestreckte Hand zurückgewiesen wird.

Die FDP ist bereit, nochmals für den Änderungsantrag der CDU mit den darin von uns übernommenen Änderungen zu stimmen. Diese Änderungen sollen deutlich machen, dass es eben noch keine Vorfestlegung der Stadtverordnetenversammlung zwischen den Alternativen Neubau oder Ertüchtigung des Bestandsgebäudes gibt. Deshalb wurde auf unser Betreiben gestrichen, dass vor einer Entscheidung bereits eine Planung für einen Neubau erstellt wird. Vielmehr wird der Magistrat mit einer neutralen Prüfung beauftragt. Wir halten eine solche Prüfung auch für sinnvoll, weil bei dem bestehenden JUZ Defizite bestehen, die zu beseitigen sind, etwa bei den sanitären Räumen oder der Küche.

Wir fordern den Magistrat ausdrücklich auf, den Auftrag zu einer neutralen Prüfung ernst zu nehmen. Nach Ihren Ausführungen in der Widerspruchsbegründung Herr Bürgermeister kann man starke Zweifel daran hegen, ob Sie eine neutrale Prüfung vornehmen werden. Es liegt an Ihnen, diese Zweifel auszuräumen.

Für uns ist eine Ertüchtigung bzw. eine Umbau des jetzigen Jugendzentrums durchaus denkbar.

Dabei wird auch die im Widerspruch in Aussicht gestellte Förderung durch das Land zu berücksichtigen sein. Bei einem Ersatzneubau, um den es sich in unserem Falle handeln würde, setzt eine Förderung nach den Darlegungen in dem Programm voraus, dass die Kosten einer Sanierung die Kosten eines vergleichbaren Neubaus überschreiten.

Da es Ihnen Herr Bürgermeister neben dem Jugendzentrum ganz offensichtlich auch um die Verwertung des JUZ-Geländes sowie des Nachbargrundstückes geht, sollten auch die Vor- und Nachteile im Hinblick auf diese Verwertungsmöglichkeiten mit dargestellt werden. Insoweit irritiert es uns, wenn Sie beide Grundstücke bereits zusammen öffentlich auf den Markt bringen.

Wir haben gerade beschlossen, den betroffenen Bereich als Mischgebiet zu erhalten. Es sollte möglich sein, das Nachbargrundstück auch allein zu verwerten.

Wir möchten unsere Haltung als nochmalige Handreichung verstanden wissen. Dabei stehen für uns erneut die Interessen der Bürger unserer Stadt im Vordergrund.

 

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