Die FDP-Fraktion bezweifelt, dass die in der Industriestraße als Verkehrsversuch vorgesehene Verengung der Kernfahrbahn auf nur noch 3 Meter mit den geltenden Regelungen vereinbar ist. Dort soll im Abschnitt zwischen der Lessingstraße und der Philipp Reis Straße der Radverkehr zunächst für ein Jahr auf Schutzstreifen geführt werden. Diese werden beidseitig durch gestrichelte Linien im Abstand von 1,50 m vom Fahrbahnrand markiert. Für die sogenannte Kernfahrbahn verbleibt mittig eine Restbreite von 3 Metern.

 

„Richtig ist, dass es für Verkehrsversuche seit einer Neuregelung vor wenigen Jahren Vereinfachungen gibt. Nach der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung sind sie aber weiterhin nur im Rahmen des geltenden Rechts möglich,“ so der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Klein. Dieses sieht Klein nicht gewahrt. Dabei beruft er sich auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Danach darf ein Schutzstreifen für den Radverkehr nur markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.

Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Bei der Verkehrsdichte werden Kraftfahrzeuge die Schutzstreifen permanent überfahren müssen. Als wir in der letzten Stadtverordnetenversammlung auf die rechtlichen Bedenken hingewiesen haben, hielt man uns entgegen, deshalb werde die Neuregelung ja als Verkehrsversuch durchgeführt. Das klingt, als ob der Versuch ein Vehicle ist, etwas nicht regelkonformes umzusetzen. Spätestens mit Beendigung des Versuchs wäre aber auch dann Schluss mit dem Vorhaben. Nach unserer Auffassung hätte das grün geführte Regierungspräsidium den Versuch gar nicht erst genehmigen dürfen.

Wenn die versuchsweise Regelung aber als dauerhafte Lösung ausscheidet, kann man sich den Versuch und vor allem die Kosten dafür sparen. Für sinnvoll halten wir den allein mit den Stimmen von CDU und Grünen insoweit gefassten Beschluss ohnehin nicht.

Der gegenwärtige Zustand, der Radfahrern erlaubt, den Fußweg in Schrittgeschwindigkeit mit zu benutzen und diese nicht auf die Straße zwingt, ist nach Ansicht der FDP hingegen nicht regelwidrig. Empfehlungen und Richtlinien, auf die sich der Magistrat bei seiner konträren Meinung beruft, sind nach unserer Überzeugung für Bestandsstraßen wie die Industriestraße nicht verbindlich.

Unsere Auffassung haben wir dem Magistrat schriftlich dargelegt und erwarten nun eine Stellungnahme dazu. Bleiben überzeugende Gegenargumente aus, werden wir beantragen, den Beschluss über den Verkehrsversuch zurückzunehmen.

 

Heusenstamm, den 13.04.2023

 

Uwe Klein

Orts-/Fraktionsvorsitzender

 

Link zum PDF:

FDP-PM zum Verkehrsversuch in der Industriestraße

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