Beschlussantrag

 

Der Magistrat wird beauftragt, in der Industriestraße

 

  1. auf die Durchführung des vorgesehenen Verkehrsversuches vorerst zu verzichten; zunächst soll geprüft und der SVV berichtet werden, ob die als Versuch vorgesehenen Verkehrsregelung – ein positives Ergebnis unterstellt -dauerhaft möglich wäre, obwohl sie nicht der geltenden StVO und der Verwaltungsvorschrift dazu entspricht;
  2. die für den vorgesehenen Verkehrsversuch einschließlich der bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands anfallenden Kosten zu ermitteln und der SVV mitzuteilen;

  3. die Kraftfahrer durch Hinweisschilder auf den vorgeschriebenen Abstand beim Überholen von Radfahrern aufmerksam zu machen und damit zugleich deutlich werden zu lassen, dass Radfahrer die Fahrbahn gleichberechtigt benutzen.

  4. das Radfahren auf den Fußwegen im bisherigen Umfang weiter zuzulassen;

  5. Radfahrer durch geeignete Hinweisschilder auf die geltenden Beschränkungen beim Befahren der Fußwege hinzuweisen.

 

Begründung

Zu a-c

In der Magistratsvorlage zur Durchführung des Verkehrsversuchs wurde auf die Rechtslage nicht eingegangen, sondern lediglich mitgeteilt, dass die versuchsweise Regelung nach dem aktuellen Stand der Technik noch wenig erforscht sei. Die ergebnisoffene Einrichtung und Durchführung des Verkehrsversuches mit markierungstechnischen Umgestaltungen in der Industriestraße könne auch zur Folge haben, dass nach der 1-jährigen Erprobung die Markierungen wieder beseitigt werden müssen und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss. Das RP Darmstadt habe der Durchführung des Vorhabens als Verkehrsversuch „grundsätzlich“ (?) zugestimmt.

 

Der Verkehrsversuch entspricht nicht den Regelungen in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Zwar gibt es für Verkehrsversuche seit einer Neuregelung vor wenigen Jahren Vereinfachungen. Nach der vom Gesetzgeber gegebenen Begründung sind sie aber weiterhin nur im Rahmen des geltenden Rechts möglich. Danach darf aber ein Schutzstreifen für den Radverkehr nur markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Beide Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Die Rechtmäßigkeit des Verkehrsversuchs muss daher angezweifelt werden.

 

Jedenfalls ist vor der Durchführung des Versuchs zu prüfen, ob die versuchsweise Regelung als dauerhafte Regelung nach dem Versuchsjahr ohne einer Änderung des geltenden Rechts überhaupt beibehalten werden könnte. Eine Änderung der Rechtslage ist derzeit nicht absehbar. Diese Frage ist bei den Beratungen zu dem Verkehrsversuch nicht behandelt  worden.  Die FDP-Fraktion beantragt deshalb, insoweit eine Klärung vorzunehmen und den Verkehrsversuch vorerst nicht durchzuführen.  Außerdem sollen die Kosten ermittelt werden, die bei einem Verzicht auf den Verkehrsversuch eingespart werden, wenn nach dem Versuchsjahr der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss.

 

 

Zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs beantragen wir, mit Hinweisschildern auf den vorgeschriebenen Abstand beim Überholen von Radfahrern aufmerksam zu machen. Der nach wie vor farblich abgesetzte frühere Radweg verleitet Kraftfahrer fälschlicherweise zu der Annahme, dass für Radfahrer ein gesonderter Radweg besteht. Durch die beantragten Hinweisschilder wird deutlich, dass die Fahrbahn gleichberechtigt auch dem Radverkehr zur Verfügung steht.

 

 

Zu d. und e.

Auf Anfrage der FDP-Fraktion teilte der Magistrat mit, im Rahmen des Verkehrsversuchs würde die Beschilderung „Rad frei“ für die Nutzung des Gehweges entfernt. Der Radverkehr, der bisher die Wahl hatte, auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg zu fahren, soll somit zwingend auf die Fahrbahn verwiesen werden.

 

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass Radfahrerinnen und Radfahrern, die sich auf dem Gehweg sicherer fühlen, die Wahlmöglichkeit erhalten bleibt.

 

Der Magistrat begründet sein Vorhaben damit, dass die Gehwege keine ausreichende Breite für die Beschilderung „Rad frei“ aufwiesen. Dabei bezieht er sich auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sowie Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RAST 06, die eine Mindestbreite von 2,50 m vorsehen. Diese Mindestbreite werde an mehreren Stellen unterschritten.

 

Die genannten Regelungen gelten indes nicht für Bestandsstraßen. Die ERA werden für bestehende Straßen nur empfohlen. Der in den VwV StVO enthaltene Hinweis auf die ERA ist kein Verweis im Sinne einer verbindlichen Geltung.

 

Im Übrigen wird die von dem Magistrat zu Unrecht herangezogene Mindestbreite nur an wenigen Stellen und dort zumeist nur gering unterschritten. Demgegenüber gibt es zahlreiche Stellen, an denen die Mindestbreite sehr großzügig überschritten wird.

 

Zur Erhöhung der Sicherheit des Fußgängerverkehrs beantragen wir, dass der Radverkehr durch geeignete Hinweisschilder auf bestehende Beschränkungen bei der Benutzung des Fußweges hingewiesen wird, insbesondere darauf, dass nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

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