ln der Sitzung vom 13.06.2018 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat, an einer Machbarkeitsstudie durch die katholische Kirche Heusenstamm und die Pfarrgemeinde St. Cäcilia mitzuwirken, in der verschiedenartige Nutzungsmöglichkeiten des
Grundstücks für unterschiedliche Generationen dargestellt werden sollen. Damit sollte – gemäß der Begründung des Magistrats in seiner Beschlussvorlage – zum einen das Einverständnis der Stadt gegenüber dem Vorhaben signalisiert aber auch in diesem frühen Stadium dafür gesorgt werden, dass die Interessen der Stadt gewahrt werden.

ln der Sitzung vom 07.11.2018 stimmte die SW der vorgelegten städtebaulichen Machbarkeitsstudie als Grundlage für weitere Sondierungen im Grundsatz zu. Der Magistrat wurde beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin, der katholischen Kirche Heusenstamm,
die Realisierbarkeit und Finanzierung der vorgestellten Nutzungen, einem
Gemeindezentrum, einem Seniorentreff-Büro, Räume für die Schulkindbetreuung der Adalbert-Stifter-Schule, einer Kita sowie einer nicht gewerblichen gastronomischen Einrichtung zu prüfen. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des Projekts sollte geklärt werden, wer ggf. für den Bau und den Betrieb des Familienzentrums aufkommt.
Fördermittel sollten berücksichtigt und ein Verkehrskonzept erstellt werden. 

Die Ergebnisse sollten der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gebracht werden. Es verfestigt sich der Eindruck, insbesondere nach den Ergänzungen im Finanzhaushalt vom U.A1.2020, die dem HFA am 22.U.202O vorgestellt worden sind, dass sich der Magistrat
trotz der aufgezeigten Beschlusslage nicht auf bloße Sondierungen beschränkt und darüber hinaus insbesondere an dem Standort kein gemeinsames Projekt mehr mit der katholischen
Kirchengemeinde mit einem Gemeindezentrum für diese verfolgt, sondern ein rein städtisches Projekt, für das aller Aufwand und alle laufenden Kosten allein zu Lasten des städtischen Haushalts gingen.

Fragen an den Magistrat:

1. Trifft es zu, dass seitens der katholischen Kirche bzw. des Grundstückeigentümers keine Absicht mehr besteht, am Standort des jetzigen Gemeindezentrums St. Cäcilia ein neues Gemeindezentrum für die katholische Kirchengemeinde zu errichten oder zu betreiben?

2. Warum wurde die Stadtverordnetenversammlung bislang nicht davon unterrichtet, obwohl gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2018 eine weitere Sondierung zu dem Projekt auf der Grundlage der vorgestellten städtebaulichen Machbarkeitsstudie mit einem Gemeindezentrum für die katholische Kirchengemeinde erfolgen sollte?

3. Welche Konsequenzen zieht der Magistrat aus dem Umstand, dass die katholische Kirchengemeinde an dem Standort nunmehr ein Gemeindezentrum weder errichten noch betreiben wird?

4. Seit wann ist dem Magistrat der vorgenannte Umstand bekannt?

5. Welche Kosten (z. B. für Planung, Beratung etc.) wurden bis zu diesem Zeitpunkt und ab diesem Zeitpunkt für die Stadt im Zusammenhang mit dem Projekt Familienzentrum St. Cäcilia seitens der Stadt bereits gezahlt und sind noch zu zahlen (im Sinne von bereits ausgelösten Kosten) und wie hoch sind diese?

6. Auf welche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer stützt der Magistrat den ausweislich des Finanzplans verfolgten Abbruch des jetzigen Gemeindezentrums St. Cäcilia?

7. Durch welchen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sieht sich der Magistrat legitimiert, für den Standort des jetzigen Gemeindezentrums St. Cäcilia Abbruchkosten von € 200.000 und lnvestitionskosten von € 3,0 Mio. für eine Schulkindbetreuung im Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2023 einzustellen?

8. Wie wurden diese Kosten jeweils ermittelt?

9. Welche Förderanträge für die Fläche des bestehenden Gemeindezentrums St. Cäcilia wurden bereits gestellt und welche Förderbescheide daraufhin erteilt oder in Aussicht gestellt? Werden die Förderanträge/-Bescheide der Stadtverordnetenversammlung zugänglich gemacht? Wenn nein, warum nicht?

10. Würden Förderungen für lnvestitionen für eine Schulkindbetreuung oder für weitere in der städtebaulichen Machbarkeitsstudie vorgesehene Nutzungen, die die Stadt betreffen, auch bei deren Errichtung an einem anderen Standort (üblicherweise)
gewährt?

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