Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Jakoby,

bitte leiten Sie die nachfolgende Anfrage der FDP-Fraktion an den Magistrat zur Beantwortung in der Stadtverordnetenversammlung weiter.

 

  1. Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat, wenn die im Rahmen des Verkehrsversuchs aufgebrachten Markierungen wieder entfernt werden müssen und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss.
  2. Wie viele Parkplätze entfallen, wenn im Bereich des Verkehrsversuchs die Parkplatzanordnungen in den Parkbuchten von „Querparkern“ zu „Längsparkern“ geändert werden?
  3. Wie breit ist der Geländestreifen, der zwischen den längs angeordneten Parkplatzflächen und dem vorhandenen Fußweg entsteht, wenn die Parkbuchten von „Querparkern“ zu „Längsparkern“ geändert werden?
  4. Verstößt die bestehende Regelung im Abschnitt des Verkehrsversuches, wonach die Fußwege für Radfahrer frei sind, gegen Regelungen oder Normen?
  5. Welche Sanktionen sehen diese Regelungen oder Normen gegebenenfalls vor und haben sich diese, gegebenenfalls wie, in der Vergangenheit ausgewirkt?
  6. Werden im Rahmen des Verkehrsversuches die unter den Ausschilderungen der Fußwege vorhandenen Hinweisschilder „Radfahrer frei“ entfernt, so dass das Radfahren auf den Fußwegen zukünftig auch in Schrittgeschwindigkeit verboten ist und bei Zuwiderhandlung (ohne Aufsichtsperson eines Kindes zu sein) ein Bußgeld droht?
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