Die FDP-Fraktion stellt zum vorbezeichneten Antrag der CDU-Fraktion vom 21.12.2020 folgenden Änderungs-/Ergänzungsantrag:

 

Der Beschlussantrag wird um folgende Ziffer 2 ergänzt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob mit einer Satzungsbestimmung für Heusenstamm erreicht werden kann, dass Einnahmen zur Finanzierung von Straßensanierungen aus dafür beschlossenen Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer B auch tatsächlich zu diesem Zweck verwendet werden.

 

Begründung:

Bei der gegebenen Haushaltslage der Stadt ist absehbar, dass wegfallende Einnahmen aus Straßenbeiträgen durch eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B kompensiert werden müssen. Steuereinnahmen sind jedoch nicht zweckgebunden.

 

Es soll geprüft werden, ob oder unter welchen Umständen eine Satzungsbestimmung, nach der die Straßen in dem Umfang zu sanieren sind, in dem diese „verbraucht“ werden, hilfreich sein kann, damit die zur Finanzierung von Straßenmaßnahmen durch Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B generierten Mittel auch tatsächlich zu diesem Zweck eingesetzt werden.

 

Als Ansatzpunkte werden die Hauptsatzung oder eine Satzung nach dem Prinzip von Nachhaltigkeitssatzungen gesehen. Nähere Informationen können unter

https://www.haushaltssteuerung.de/dokumente/nachhaltigkeitssatzungen-ziele-inhalte-wirkungen-marc-gnaedinger.pdf

abgerufen werden.

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