Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern eine maßvolle Erhöhung der
Kindergarten- und KiTa- Gebühren vertretbar ist. Hierbei ist besonders zu
prüfen, inwiefern eine differenzierte Kostenverteilung nach Nettoeinkommen per
Monat der Eltern möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung soll den Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Die derzeit bestehende Gebührensatzungen ist seit mehreren Jahren unverändert trotz
inzwischen weiter deutlich gestiegenem Haushaltsdefizit der Stadt Heusenstamm. In anderen
Bereichen (z.B. Friedhof, Müll, Wasser, Abwasser) wurden die Gebühren über die letzten
Jahre hinweg kontinuierlich erhöht. Während früher die Kosten der konfessionellen
Kindergärten zu je einem Drittel von Eltern, Kirchen und Staat gedeckt wurden, stieg der
Deckungsbeitrag der Kommune über die letzten Jahre auf zunächst 50 %, dann auf 70 % an.
Inzwischen hat er aufgrund der personellen und baulichen Erweiterung der
Kindergarteneinrichtungen ein Ausmaß von über 85 % erreicht, das deutlich über dem Beitrag
anderer benachbarter Kommunen liegt. Diese verlangen von den Eltern für eine
Ganztagesbetreuung zwischen 200,00 € und 250,00 € monatlich, während die Stadt
Heusenstamm den Eltern hierfür maximal 150,00 € in Rechnung stellt.

In Hessen gibt es zahlreiche Gemeinden, die von der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1998 (gestaffelte Gebühren der Gemeinden nach
Einkommensverhältnissen verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG)
Gebrauch machen und die Gebühren entsprechend den Einkommensverhältnissen der Eltern
niedriger oder höher festlegen. Dies war noch vor 1998 aufgrund der früheren Rechtslage
nicht möglich.

Die Prüfung einer maßvollen Erhöhung der Kindergarten- und KiTa- Gebühren sollte deshalb
darauf erstreckt werden, auch in Heusenstamm einkommensstärkere Eltern mit höheren
Beiträgen mehr zu belasten als einkommensschwächere?

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