Fraktionsvorsitzender Uwe Klein: Angaben des Magistrats sind für eine Beschlussfassung über einen Stop des Umbaus zur Kindertagesstätte nicht ausreichend. Schreiben an den Stadtverordnetenvorsteher.

Uwe Klein, Fraktionsvorsitzender der FDP Heusenstamm.

Uwe Klein, Fraktionsvorsitzender der FDP Heusenstamm.

Umnutzung Schlossmühle zu Kindertagesstätte;
Fragen zur Sitzungsvorlage des Magistrats vom 19.12.17,
DS-Nr. XVIII/136

Sehr geehrter Herr Hibbeler,

mit der Sitzungsvorlage vom 19.12.17 beantragt der Magistrat, die Umnutzung der Schlossmühle zur Kindertagesstätte bzw. die entsprechende Baumaßnahme nicht fortzuführen und den Grundsatzbeschluss der SVV vom 18.11.15 aufzuheben.

Gegenüber den kalkulierten Kosten von € 840.000 € würden Gesamtkosten von € 1.690.000 entstehen. Die Baukosten betrügen damit € 3.400/qm Nutzfläche gegenüber rd. € 2.500/qm Nutzfläche für vergleichbare Objekte. Eine ergänzende Darstellung zum Zeitablauf, Grundriss und Lageplan, die ursprüngliche Kostenschätzung und eine Kostenprognose mit dem nun angesetzten höheren Betrag wurde in der JSSKA-Sitzung am 23.01.18 nachgereicht.

Unter Hinweis auf § 12 GemHVO solle die nun fraglich gewordene Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens genauer untersucht und Alternativen ermittelt und abgewogen werden. § 12 GemHVO sieht vor, dass unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Einbeziehung der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt wird.

Die FDP-Fraktion sieht die Vorlage des Magistrats einschließlich der vorgelegten Ergänzungen für die Feststellung der wirtschaftlichsten Lösung als noch nicht ausreichend an. Vielmehr halten wir aus heutiger Sicht insbesondere die Beantwortung der nachstehend aufgeführten Fragen für erforderlich.

Bitte leiten Sie unsere Fragen dem Bürgermeister/Magistrat zu Beantwortung und den anderen Fraktionen wie auch dem fraktionslosem Mitglied der SVV zur Information zu. Die Antworten des Magistrats erbitten wir schriftlich. Nach unserer Auffassung kann eine Beschlussfassung über den Antrag des Magistrats erst nach Vorliegen und Erörterung der Antworten in den Ausschüssen erfolgen.

1. Ist es korrekt, dass Kosten für die Ausstattung von € 85.000 (Position 6.1 in der Kostenprognose) in der ursprünglichen Kostenberechnung nicht enthalten sind, sie aber bei dem Projekt dazugerechnet werden müssten, wodurch sich die Mehrkosten von brutto € 829.000 (€ 861.000 € gegenüber € 1.690.000) im Vergleich um € 85.000 zuzüglich 19 %, somit um rd. € 101.000, verringern?

2. In der Vorlage wird ausgeführt, dass bei der ursprünglichen Kostenberechnung die DIN-Norm durchaus Ungenauigkeiten von 20 bis 30 % vorsieht. Nimmt man den Mittelwert von 25 % und veranschlagt für Preissteigerungen 5%, verbleiben Mehrkosten von netto rd. € 393.000, abzüglich der Ausstattung (€ 85.000) verbleiben € 308.000. Sieht der Magistrat Einsparungspotentiale in der jetzt vorgelegten Kostenschätzung und wenn ja welche?

3. Besonders ins Gewicht fallen geschätzte Mehrkosten für die technischen Anlagen (Heizung, Sanitär und Klima sowie für Elektroarbeiten) von rd. € 260.000. Was ist der Grund für diese Mehrkosten? Gibt es dazu eine zweite Meinung, beispielsweise von dem ursprünglich beauftragten Architekten? Die gleichen Fragen bitten wir für die um rd. € 210.000 höheren Kosten für die Baukonstruktion zu beantworten.

4. Mit welchen Baukosten rechnet der Magistrat, wenn die Schlossmühle nicht zu einer Kindertagesstätte umgebaut wird, sondern einer anderweitigen Nutzung, bspw. als Büroraum, zugeführt wird? Mit anderen Worten, welche Kosten entstehen aufgrund der besonderen historischen und denkmalgeschützten Bausubstanz bei diesem Anwesen unabhängig von der Nutzungsart und fielen damit ohnehin an?

5. Welche vertraglichen Bindungen bestehen gegenüber dem Vermieter des angemieteten Teils des Anwesens? Können diese zu Ansprüchen gegenüber der Stadt führen, wenn keine Kindertagesstätte realisiert wird, ggf. in welcher Höhe?

6. Verfügt die Stadt über eigenes Gelände, auf dem alternativ eine Kindertagesstätte zu den in der Vorlage genannten Kosten von rd. € 2.500/qm Nutzfläche errichtet werden könnte? Wenn nicht, sieht der Magistrat Möglichkeiten, ein geeignetes Grundstück zu erwerben oder in anderer Weise zur Nutzung übertragen zu erhalten und mit welchen zusätzlichen Kosten wird dabei gerechnet?

7. Mit welchen Kosten (vergleichbare Vollkosten) rechnet der Magistrat, wenn die in der Vorlage zur Schlossmühle genannte Alternative realisiert wird, dass auf dem AWO-Gelände in der Herderstraße eine Kindereinrichtung für die Stadt errichtet wird? Kann hierzu eine Bestätigung/Erklärung des Investors vorgelegt werden?

8. Sieht der Magistrat weitere Alternativen zur Schaffung der in der Schlossmühle vorgesehenen Plätze und mit welchen Kosten wird dabei gerechnet?

Uwe Klein
(Fraktionsvorsitzender)

Dr. Rudolf Benninger
(Stellv. Fraktionsvorsitzender)

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