Beschlussantrag

  1. In Anbetracht der derzeit angespannten finanziellen Situation der Stadt wird der Magistrat beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag für die Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder zu unterbreiten, mit dem der Anteil der Eltern an den Kosten der Kinderbetreuung in angemessener Weise erhöht, im Ü3-Bereich ein solcher Anteil eingeführt wird.
  2. Die Vorlage soll insbesondere anstelle der gänzlichen Freistellung von Betreuungsgebühren für Ü3-Kinder in Tageseinrichtungen (Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt) Gebühren für Betreuungsstunden vorsehen, für die das Land Hessen der Stadt keine Zuweisungen bei einem Verzicht auf Gebühren gewährt, gegenwärtig somit für die siebte und alle folgenden Betreuungsstunden im Ü3-Bereich, wobei eine Staffelung dieser Gebühren in Abhängigkeit von den Einkommen der Gebührenpflichtigen geregelt werden soll.
  3. Die Einführung einer Gebührenstaffelung soll auch für den Bereich der U3-Betreuung sowie der Schulkindbetreuung/Hort geprüft und möglichst umgesetzt werden.
  4. Die neue Gebührensatzung soll in der zweiten Jahreshälfte spätestens mit dem Ende der Sommerferien in Kraft treten.

Begründung

In seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für das 2023 führte der Kämmerer aus, der Aufwand für die Kinderbetreuung sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und werde auch in der Zukunft einen immer größer werdenden Anteil der Ausgaben einnehmen. Die Kinderbetreuung sei weiterhin auszubauen und zu unterhalten, was zu finanzieren sei.

Nach dem Haushaltsentwurf für 2023 summieren sich die negativen Ergebnisse für die Bereiche Tageskindereinrichtungen, Förderung/Bezuschussung der freien und konfessionellen Kindereinrichtungen und Schulkindbetreuung auf 11,4 Mio. Die Aufwendungen für eine weitere große Kita im Campus sind dabei -soweit ersichtlich- noch gar nicht berücksichtigt. In Vorjahr 2022 summierten sich die negativen Planergebnisse der genannten Bereiche bereits auf 10,5 Mio. Euro.

Heusenstamm ist die Kommune mit der schwächsten (Jahre 2020 -2022 und 2025) bzw. zweitschwächste (Jahre 2023 und 2024) finanziellen Leistungsfähigkeit innerhalb des Kreises Offenbach. Dies ergibt sich im Rahmen des kommunalen Auswertungssystems Hessen (kash).

Damit korrespondiert die Aussage des Kämmerers bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs 2023, dass man sich angesichts der Haushaltssituation unserer Stadt auf das „Lebensnotwendige“ konzentriert habe.

In dieser Situation ist neben der Ausgabenseite auch die Einnahmeseite zu betrachten. Dies schließt eine Überprüfung und Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder im Sinne des Beschlussantrages ein.

Eine Anfrage der FDP-Fraktion im Herbst letzten Jahres hat ergeben, dass in den Heusenstammer Kindertagesstätten monatlich 23.380 Betreuungsstunden über die sechste Betreuungsstunde hinaus geleistet werden. Das Land Hessen gewährt für diese Stunden keine Zuweisungen, sondern beschränkt sich dabei auf die ersten sechs Betreuungsstunden. Trotzdem wurde von einer Mehrheit im Stadtparlament am 9. Mai 2018 beschlossen, auch die über die sechste Stunde hinausgehenden Betreuungsstunden von Gebühren freizustellen.

Diese Freistellung kommt nicht den Kindereinrichtungen und auch nicht den Kindern zugute. Es handelt sich nicht um eine bildungspolitische, sondern um eine sozialpolitische Maßnahme mit hohen Mitnahmeeffekten. Die FDP-Fraktion hat diesen Beschluss deshalb damals nicht mitgetragen.

Die finanzielle Situation der Eltern soll jedoch nicht unbeachtet bleiben, sondern im Rahmen einer Gebührenstaffelung Berücksichtigung finden.

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