Die FDP-Fraktion beantragt,

1. in der DS-Nr. XVIII/61
a. im Beschlussvorschlag Satz 1 wie folgt zu ändern:
Der Hebesatz der Grundsteuer B wird mit Wirkung vom 01. Januar 2017 von 420 v.H. um 10 Punkte auf 430 v.H. erhöht.
b. in der Hebesatzsatzung § 1 wie folgt zu fassen:
Der Hebesatz für die Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) wird auf 430 v.H. festgesetzt.
2. die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept für 2017 entsprechend vorstehender Ziff. 1 zu ändern und den Hebesatz der Grundsteuer B jeweils nur um 10 Punkte auf 430 v.H. zu erhöhen.

Begründung:

Mit einer Erhöhung auf 430 v.H. würde nach dem Sachvortrag des Magistrats den Anforderungen für eine aufsichtsbehördliche Genehmigung des Haushalts 2017 genügt. Eine darüber hinausgehende Erhöhung auf 450 v.H. ist nicht erforderlich. Die nach unserem Änderungsantrag geringer ausfallende Aufkommenssteigerung wird bereits durch die Reduzierung der Schulumlage um einen Prozentpunkt überkompensiert.

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