FDP-Fraktion begrüßt Beschluss des Stadtparlaments zum Stopp des Familienzentrums St. Cäcilia

Grüne und Freie Wähler haben sich als bisherige Unterstützer des Projekts -wie auch Volt- in der SVV am 26.05.2021 enthalten, nur die SPD hat dagegen gestimmt und ist isoliert. Der SPD-Bürgermeister und Kämmerer sah sich auch nach einem Vierteljahr noch nicht in der Lage die Folgekosten des Projekts zu beziffern.

Der Investitionsaufwand für das Projekt soll sich gemäß der Magistratsvorlage bei den Gebäuden auf 11,4 Mio. € belaufen. Hinzu kommen 1,1 Mio. € für Außenanlagen. Außerdem sind die Kosten für die Ausstattung und Einrichtung aller drei vorgesehenen Gebäudeteile (Begegnungszentrum, Kita und Hort) zu berücksichtigen. In der Summe muss mit rd. 13, 5 bis 14,0 Mio. € gerechnet werden.

Bis zur Realisierung werden seit der vorgenommenen -laut Vorlage- groben Kalkulation der Kosten fünf oder gar sechs Jahre vergangen sein, so dass allein aus diesem Grund mit erheblichen Kostensteigerungen zu rechnen ist. Bei 30 % würden rd. 18,0 Mio. € erreicht. Im Tiefbau haben nach Auskunft des Fachdienstleiters die Kostensteigerungen in den letzten Jahren 20, 30 oder gar 50% betragen.

Die von der SPD immer wieder propagierten Zuschüsse von 5,9 Mio. € sind demgegenüber fix. Die Risiken einer Kostenüberschreitung liegen allein bei der Stadt. Dies beginnt bereits mit den Abrisskosten. Schlechte Zugänglichkeit, Schadensrisiken für die benachbarten Gebäude und Belastungen des Materials seien als Stichworte genannt.

In der gegenwärtigen durch die Auswirkungen der Pandemie wirtschaftlich gekennzeichneten Situation halten wir die Vermeidung von großen finanziellen Lasten und Risiken für das oberste Gebot. Dies gilt insbesondere dann, wenn Alternativen bestehen, um städtische Bedarfe zu decken. Diese werden z. B. auf dem Gelände des Campus gesehen. Andere Standorte versprechen die Möglichkeit einer sehr viel schnelleren Realisierung.

Der Einfluss der Stadt auf die städtebauliche Entwicklung in der Altstadt und auf die Nutzung des kirchlichen Grundstücks soll mit den zu prüfenden Maßnahmen (Vorkaufsrecht und ggf. Veränderungssperre) sichergestellt werden.

Es sollen gegenüber dem Projekt alternative Nutzungen des Grundstücks geprüft werden, entweder zusammen mit der Kirchengemeinde, wenn es zu keinem Verkauf an die Stadt kommt, oder durch die Stadt als Eigentümer allein.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt darzustellen, wurde bereits am 24.02.2021 beschlossen. Auch drei Monate später konnte der SPD-Bürgermeister und Kämmerer unserer Stadt dazu keine Angaben machen.

FDP nimmt eigenen Beschlussantrag zu St. Cäcilia zurück

Die FDP hatte einen eigenen Antrag zu St. Cäcilia gestellt. Nach dem die CDU daraus Passagen übernommen hat, haben wir diesen zurückgezogen.

FDP-Beschlussantrag

1. Angesichts der -trotz möglicher Förderung- erheblichen Investitions- und Folgekosten und verbleibender wirtschaftlicher Unwägbarkeiten (z. B. durch Kostenüberschreitungen), die allein durch die Stadt zu tragen wären und sich infolge der Belastungen durch die Pandemie nochmals verschärfend auswirken, sowie des Umstandes, dass sich zur Deckung städtischer Bedarfe neue Möglichkeiten (z. B. auf dem Campusgelände) abzeichnen, wird der Beschluss der Stadtverordneten- versammlung vom 25.02.2021 zur Drucksache Nr. XVIII/329a vom 15.01.2021 (Magistratsvorlage) betreffend ein Familienzentrum St. Cäcilia (Projekt) hinsichtlich der Ziffern 1- 4 aufgehoben.

2. Die Ausführungen in der Magistratsvorlage (DS- Nr. XVIII/329a) werden als Teilergebnis der von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 07.11.2018 beauftragten Sondierung zu dem Projekt zur Kenntnis genommen.

3. Hinsichtlich der im Projekt vorgesehenen Kita wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob für diese ein Bedarf besteht und dieser durch die sich abzeichnende Möglichkeit, Räume für eine Kita auf dem Campusgelände anzumieten, schneller und sinnvoller gedeckt werden kann oder ggf. auch durch den bislang beabsichtigten Neubau am Schwimmbad. Dabei sollen insbesondere die sehr hohen Baukosten für eine Kita im Projekt, die nicht geklärte verkehrliche Anbindung und die Problematik fehlender Außenflächen berücksichtigt werden. Berücksichtigung sollen des Weiteren mögliche Kitas in den geplanten Baugebieten „Brückenmeisterei“ und „Fernmeldezeugamt“ finden.

4. Hinsichtlich des im Projekt vorgesehenen Horts wird der Magistrat beauftragt zu prüfen, ob entsprechende Räume schneller und günstiger in der leerstehenden Schlossmühle geschaffen werden können. Dabei soll Berücksichtigung finden, dass sich die Rahmenumstände für Horte durch die Einführung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in wenigen Jahren ändern können.

5. Die Stadtverordnetenversammlung sieht die besondere Bedeutung des Grundstücks der katholischen Kirchengemeinde mit dem derzeitigen Gemeindezentrums St. Cäcilia (Grundstück) für die städtebauliche Situation in der historischen Altstadt von Heusenstamm. Nachdem die katholische Kirchengemeinde an dem Standort kein Gemeindezentrum mehr für sich erhalten, neu bauen oder betreiben will, wird der Magistrat damit beauftragt:

a. Verhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin (ggf. auch mit dem Bistum Mainz) mit dem Ziel des Erwerbs des Grundstücks durch die Stadt Heusenstamm zu führen und der Stadtverordnetenversammlung ein Verhandlungsergebnis zur Genehmigung vorzulegen. An der Absicht, einen Erbbaupachtvertrag mit dem Grundstücks- eigentümer über das Grundstück zu schließen, wird derzeit nicht festgehalten.

b. Vorsorglich den städtischen Einfluss auf die weitere Nutzung des Grundstücks soweit möglich und erforderlich zu sichern, insbesondere – soweit nicht bereits gegeben- durch die Herbeiführung eines Vorkaufsrechts für die Stadt und ggf. den Erlass einer Veränderungssperre.

c. Andere als die in der Magistratsvorlage vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück zu prüfen, wie z. B.

aa. den Betrieb einer Wohnanlage für inklusives Wohnen, getragen durch eine gemeinnützige Einrichtung wie der Caritas oder der Diakonie.

bb. die teilweise Bebauung mit einem zur Unterbringung eines Hortes geeigneten Gebäude, unter Nutzung der dafür angekündigten Fördermittel, das zugleich als Erweiterungs- bzw. Ergänzungsbau entweder zum Haus der Geschichte oder zur Stadtbibliothek geplant wird; evtl. mit einem Raum zur Nutzung als Sakristei durch die katholische Kirchengemeinde, sofern diese bereit ist, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.

cc. die Belassung als Freifläche, gärtnerisch gestaltet als öffentlicher Ruhe-, Erlebnis- und Begegnungsraum, mit der Option, eine Bebauung ggf. noch zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

dd. Eine Sanierung ganz oder teilweise bzw. den Umbau des bestehenden Gebäudes (kath. Gemeindezentrum) für Nutzungen durch die Stadt oder ihre Bürger/Institutionen.

6. Bei dem Wirtschaftlichkeitsvergleich, der Darstellung der jährlichen Haushaltsbelastungen und bei der Einholung einer Stellungnahme der Kommunalaufsicht (wie bereits mit Beschluss vom 25.02.2021 unter Ziffer 5 beauftragt) sollen ein Grundstückserwerb und die alternativ zu prüfenden Nutzungsmöglichkeiten mitberücksichtigt werden. Dabei sollen -soweit der Beschleunigung dienlich und vertretbar- auch Näherungswerte oder realistische Bandbreiten zugrunde gelegt werden.

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