Verweigerungshaltung des Bürgermeisters ist nicht nachvollziehbar und unbegründet

Die Fraktionen von CDU und FDP in der Stadtverordnetenversammlung Heusenstamm appellieren eindringlich an Bürgermeister Öztas, den Haushaltsplan für das Jahr 2021 nun endlich ins parlamentarische Verfahren einzubringen – noch in der anstehenden Sitzung am 16. Dezember 2020.

Aktuell liegt kein sachlicher Grund vor, der eine Nicht-Vorlage des Haushaltsentwurf durch den Bürgermeister, seit mehr als einem Jahr auch Kämmerer der Stadt, rechtfertigt. Der Finanzplanungserlass des Landes Hessen, welcher wesentliche Orientierungsdaten für die Aufstellung des Haushaltsplanes festlegt, bspw. zur erwarteten Steuerentwicklung, liegt sein Anfang Oktober bereits vor.

Üblicherweise wird der Haushaltsplan in Heusenstamm im November eingebracht, beraten und bis Weihnachten verabschiedet. Ein Beschluss im alten Jahr ist grundsätzlich erstrebenswert, um einen nur vorläufigen Haushaltsvollzug im Folgejahr möglichst ganz zu vermeiden. Dass es in der Vergangenheit gelegentlich zu Verschiebungen kam, aufgrund verspäteter übergeordneter Planungszahlen, kann kein Blankoscheck dafür sein, die Haushaltspläne generell immer später einzubringen und erst weit im neuen Jahr zu verabschieden. Letztlich liefe dies auch der Hessischen Gemeindeordnung zuwider (§ 97 Abs. 3 HGO), nach der die beschlossene Haushaltssatzung spätestens bis Ende November bei der Aufsichtsbehörde, d.h. dem Kreis, eingereicht werden soll. „Sollen“ heißt in diesem Zusammenhang „müssen, wenn man kann“.

Und der Kämmerer hätte gekonnt; zumindest die Einbringung hätte bereits im November erfolgen können. So haben es zahlreiche andere hessische Kommunen auch gemacht. Heusenstamm befindet sich daher gerade nicht in guter Gesellschaft. Man braucht nur im Kreis Offenbach einmal den Vergleich anzustellen: Hainburg, Langen, Dreieich, Rodgau und Seligenstadt haben bis November ihre Haushaltspläne 2021 bereits eingebracht (Egelsbach folgt am 02.12.2020) und Beschlüsse ihrer Parlamente bis zum 14.12.2020 terminiert. Mühlheim, Obertshausen, Rödermark, Dietzenbach und Neu-Isenburg haben aufgrund der Doppelhaushalte 2020/2021 bereits eine entsprechende Grundlage für das kommende Jahr, die nächstes Jahr bei Bedarf nur noch durch einen Nachtragshaushalt angepasst werden muss.

Insbesondere die Besonderheiten der Corona-Pandemie sind in diesem Jahr kein Grund, die Haushaltsberatungen einfach zu schieben, ganz im Gegenteil. Denn die politische Auseinandersetzung über die finanziellen Risiken in einer derartigen Krise sowie die damit verbundenen Auswirkungen und möglichen Maßnahmen, bedarf ganz besonderer Sorgfalt und damit auch Zeit. Das ist der demokratische Anspruch, den ein Kommunalparlament haben darf und haben muss. Wer glaubt, durch Aussitzen und Verzögern seien bessere Zahlen zu erwarten, der irrt. Der Charakter einer jeden Budgetplanung liegt nun einmal darin, dass sie vorab und unter planerischen Unsicherheiten gestaltet werden muss.

CDU und FDP haben ihre Haltung bereits im vergangenen Hauptausschuss, am 4. November 2020, deutlich gemacht, nachdem der Bürgermeister seine Überlegungen über eine weitere Verschiebung mitgeteilt hatte. Der Bericht über den laufenden Haushaltsvollzug zum 31. Oktober 2020 offenbart zudem die harte Realität: Zu diesem Stichtag wurde bereits ein Defizit von ca. 5,6 Mio. Euro kalkuliert.

„Wir kennen die wahre Motivation des Bürgermeisters nicht. Mit sachlichen Gründen kann er, wie gesagt, seine Taktik nicht plausibel machen. Ob die nahende Kommunalwahl am 14. März 2021 eine Rolle spielt, darüber können wir nur spekulieren“, so Uwe Klein, FDP-Fraktionsvorsitzender. Paul Sassen, CDU-Fraktionschef, ergänzt: „Das laufende Jahr lässt leider keine guten Erwartungen für die Haushaltsplanung 2021 aufkommen – dies dürfte niemanden überraschen. Umso wichtiger ist es, vor einer Wahl die Lage realistisch darzustellen, zu erörtern und den Bürgerinnen und Bürgern reinen Wein einzuschenken, auch wenn es womöglich unpopulär sein kann.“

Falls der Bürgermeister in den kommenden zwei Wochen nicht noch zur Einsicht kommen sollte, sind die zeitlichen Möglichkeiten zwischen Mitte Januar und Mitte März (Kommunalwahl am 14. März) begrenzt. Bisher sieht der Sitzungsplan lediglich eine Stadtverordnetenversammlung am 10. Februar 2021 vor.

Es handelt sich um eine gemeinsame Pressemitteilung der CDU und FDP in Heusenstamm.
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