Rede des Fraktionsvorsitzenden Uwe Klein zur Begründung des FDP-Prüfungsantrags in der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2020

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir wissen, mit unserem Antrag greifen wir ein durchaus heikles Thema auf. Ein Zeichen dafür mag sein, dass die SPD auch in der dritten Ausschussrunde noch keine Abstimmung darüber wollte.

Vor drei Jahren hat der Magistrat den Antrag gestellt, den Neubau eines Jugendzentrums beim Schwimmbad zu beschließen. Wir sollten die Planungen beauftragen und Haushaltsmittel bereitstellen. Eine ergebnisoffene Prüfung wollte man nicht. Der Antrag fand keine Mehrheit. Und die Kooperation verlor ihre Mehrheit. Der Bürgermeister legte Widerspruch ein.

In seiner Begründung warf der Bürgermeister uns und der CDU eine Verweigerungshaltung und einen Konfrontationskurs vor. Die Ablehnung sei verantwortungslos, das Jugendzentrum für die Belange der Kinder- und Jugendförderung nicht geeignet.

FDP und CDU haben dann nochmals einen ergebnisoffenen Prüfungsantrag angeboten, der schließlich auch beschlossen wurde. Bis heute haben wir von einem Prüfungsergebnis nichts gehört. Beschlossen ist zwischenzeitlich, auf dem damals vorgesehenen Gelände jetzt eine Kita zu errichten. Um das Jugendzentrum ist es still geworden.

Auch die Schlossmühle ist in prominentes Beispiel für unsere parlamentarische Auseinandersetzung. Der Stopp des Umbaus zu einer Kita wurde schließlich von den demokratischen Parteien der Mitte getragen, nach dem auf unser hartnäckiges Betreiben endlich ein Konzept mitbeschlossen werden konnte, wie die benötigten Kitaplätze geschaffen werden.

Die Schlossmühle bleibt seitdem leer, es muss aber etwas passieren. Wie müssen sie erhalten, sie steht unter Denkmalschutz. Beim Jugendzentrum hat sich nichts geändert.

Die FDP möchte deshalb prüfen lassen, ob die Schlossmühle für ein Jugendhaus genutzt werden kann.

In der Begründung seines Widerspruchs führte der Bürgermeister u.a. aus:
Für ein Jugendhaus braucht es einen Ort
• der Bewegungs- und Freiflächen bietet,
• Außengelände für Sport und Spiel,
• Raum für Veranstaltungen,
• ohne direkte Nähe zur Wohnbebauung.

Wir sehen zusammen mit dem geräumigen Innenhof, der Scheune (wenn sie wie bei der geplanten Kita hinzugemietet wird) und den benachbarten Wiesen ein beachtliches Potential, um Kindern und Jugendlichen ein breites und vielseitiges Angebot an einem attraktiven Standort zu unterbreiten, der zudem viel Raum für Kreativität und Entfaltung bietet.

Bei einer Nutzung als Jugendhaus erscheint je nach Flächenbedarf eine Kombination mit einer (oder mehreren) weiteren Einrichtung(en) auch für andere Altersgruppen möglich. Dies soll in Prüfung einbezogen werden.

Da die Schlossmühle als denkmalgeschütztes Gebäude zu erhalten und entsprechend instand zu setzen ist, sollen die dafür entstehenden (Sowieso-)Kosten separat ausgewiesen werden.

Bei einer Realisierung der zu prüfenden Umnutzung könnten das Gelände des bestehenden Jugendzentrums und das benachbarte „Dinklergelände“ insgesamt entwickelt werden, was voraussichtlich von Vorteil sein dürfte und zudem der städtebaulichen Entwicklung einen Impuls geben würde.

Dabei sehen wir dort keineswegs nur Etagenwohnungen, wie in der zurückgenommenen Vorlage des Magistrats für das Gebiet vorgesehen ist. Wohnungen entstehen auf den beiden Potentialflächen Brückenbauhof und Fernmeldezeugamt in großer Zahl. So könnten auf dem Gelände des bestehenden Jugendzentrums und dem benachbarten „Dinklergelände“ vielleicht auch Stadthäuser für junge Familien oder Mehrgenerationenhäuser entstehen.

Eine Entscheidung, auch auf städtischen Grundstücken Wohnungen zu bauen sollten wir aber erst treffen, wenn wir einen Überblick über das Potential unserer Gewerbeflächen haben. Die Antwort auf unsere entsprechende Anfrage wurde uns heute noch nicht gegeben. Aber darüber zu befinden, ist ein möglicher zweiter Schritt.

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