Sehr geehder Herr Hibbeler,

bitte leiten Sie unsere nachstehende Anfrage zur Beitragsbefreiung für Kindergärten gemäß
§ 32c HKJGB dem Magistrat zur Beantwortung gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung zu.

Fragen

1. Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen ergeben sich für Heusenstamm durch die
Freistellung von Kostenbeiträgen gemäß § 32c HKJGB? Dabei wird um die folgende
Aufschlüsselung gebeten, zu a. und b. soweit möglich auch getrennt für Einrichtungen in
städtischer und freier/konfessioneller Trägerschaft (ansonsten wird um Angaben zu den
voraussichtlichen Veränderungen bei den Zuschüssen an diese Träger gebeten):

a. Mit welchen Beträgen/Einnahmen aus der Festbetragsfinanzierung des Landes in Höhe von
bis zu 1.627,20 Euro pro Wohnsitzkind rechnet der Magistrat durchschnittlich in diesem Jahr
und den beiden Folgejahren?

b. ln welcher Höhe entfallen Einnahmen im vorgenannten Zeitraum, wenn die 1. bis 6. Stunde
in den Kindertagesstätten 1ÜS; im Gegenzug von Beiträgen freigestellt werden?

c. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet der Magistrat im vorgenannten Zeitraum, weil das
Land die Kommunen an den Kosten der Festbetragsfinanzierung zur Hälfte über geringere
Leistungen aus dem kommunalen Finanzausgleich beteiligt?

2. Wie hoch wäre die zusätzliche finanzielle Belastung für Heusenstamm im vorgenannten
Zeitraum, wenn auch für die über die 6. Stunde hinausgehenden Stunden keine Beiträge mehr
für die Kindertagesstätten (Ü3) erhoben würden.

3. Welche Einnahmen ließen sich erzielen, wenn der für die Festbetragsfinanzierung zugrunde
gelegte durchschnittliche Stundensatz von 22,60 Euro ab der 7. Stunde als Beitrag erhoben
würde und könnten damit, wenn ja wie viele, zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher
zur Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen geschaffen werden?

4. Rechnet der Magistrat durch die Festbetragsfinanzierung des Landes für die 1 . bis 6. Stunde
in den Kindertagesstätten (Ü3) mit einer zusätzlichen Nachfrage nach Kindergartenplätzen
und nach zusätzlichen Betreuungsstunden? Wie hoch wird diese zusätzliche Nachfrage
gegebenenfalls eingeschätzt in wie soll sie personell und sachlich aufgefangen werden.

5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat zur Qualitätsverbesserung (insbesondere durch
den Einsatz von mehr Personal) in den Kindertagesstätten (Ü3) im vorgenannten Zeitraum?

Uwe Klein
(Fraktionsvorsitzender)

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