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Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2014

Stellungnahme der FDP-Fraktion zu TOP 5

Abschluss eines neuen Erbbaurechtsvertrages mit dem TV-Rembrücken“

Beschlossen werden soll, im Vorgriff auf einen noch zu entwerfenden neuen Erbbaurechtsvertrag mit dem TV Rembrücken , dass die Laufzeit für diesen neuen Erbbaurechtsvertrag mindestens 25 Jahre betragen soll. Im Vertrag soll ein Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren enthalten sein.

Die Vorlage des Magistrats erlässt nicht erkennen, welche Änderungen der neue Vertrag gegenüber der bis August 2019 bestehenden Vertragslage außer einer Verlängerung der Laufzeit haben soll. Denkbar ist sicherlich, die aus vier Verträgen bestehenden Regelungen in einem neuen Vertrag zusammenzufassen.

Kein guter Weg wäre es, wenn der Vertrag zunächst nur verlängert würde und man anschließend über den Inhalt verhandeln wollte. Dann käme es zu einer Neuauflage der Situation mit der TSV an der Alten Linde. Die TSV konnte bei den Verhandlungen über die Verlegung zum Martinsee auf einen noch längere Zeit laufenden Vertrag verweisen. In der Folge hat die Stadt weit reichende Verpflichtungen über einen Zeitraum von über 50 Jahren übernommen, wie den Unterhalt der Fußballfelder.

Wir verstehen die Vorlage, über die heute zu beschließen ist, indes nicht so, dass vorab eine neue Vertragslaufzeit festgelegt bzw. vertraglich vereinbart wird. Herr Hajdu hat denn auch bestätigt, dass im Falle einer Nichteinigung auch die zeitliche Bindung hinfällig ist.

Gegen eine Vertragslaufzeit von mindestens 25 Jahren in einem neuen Vertrag bestehen aus unserer Sicht grundsätzlich keine Bedenken. Das in den Beschluss aufgenommene Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren können wir aus heutiger

Sicht allerdings nicht beurteilen. Insbesondere wissen wir nicht, welche Rechtsfolgen mit der Ausübung dieses Rechts gegebenenfalls verbunden sind.

Im Übrigen gehen wir davon aus bzw. erwarten, dass die Neufassung des Vertrages der angespannten Haushaltslage unserer Stadt Rechnung trägt, insbesondere was die Übernahme von Verpflichtungen der Stadt angeht.

Wir sind der Meinung, dass Verpflichtungen der Stadt gegenüber den Sportvereinen vertraglich nur restriktiv eingegangen werden können. Diese Frage sollte im zuständigen Ausschuss für Sport und Freizeit beraten werden.

Den Beschluss, in einem neuen Vertrag eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren vorzusehen, wird die FDP mittragen.

Wir wünschen dem TV Rembrücken Erfolg bei der Akquirierung von Mitteln beim Landessportbund für die neue Heizungsanlage.

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